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Wenn Sie den DOI oder eine andere ID der Publikation kennen, können wir die Daten wahrscheinlich direkt übernehmen:

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Im Anschluss wird zunächst geprüft, ob dieser Eintrag bereits gemeldet ist.

Folgende Publikationen können erfasst werden

  • Monographien, Sammelwerke, Tagungsbände, Lexika
  • Aufsätze in Zeitschriften oder auf Publikationsservern
  • Beiträge in Sammelwerken (d.h. in Büchern mit Beiträgen mehrerer Autoren)
  • Beiträge in Kongressschriften / Tagungsbänden
  • Lexikoneinträge
  • Herausgebertätigkeiten für Sammelwerke, Zeitschriften und Serien
  • Vorträge
  • Interviews
  • Poster
  • Preprints
  • Vorworte, Nachworte
  • Wissenschaftliche Rezensionen

Dissertationen und Habilitationsschriften werden von der Universitätsbibliothek selbst erfasst.

Personengruppen, die Publikationen melden können bzw. sollten

Folgende Personengruppen sollten als Angehörige der Universität Duisburg-Essen ihre Publikationen der Universitätsbibliographie melden: HochschullehrerInnen, wissenschaftliche und künstlerische MitarbeiterInnen, PrivatdozentInnen, außerplanmäßige ProfessorInnen, HonorarprofessorInnen, GastdozentInnen sowie Lehrbeauftragte . Desweiteren können auch ehemalige Angehörige der Universität Duisburg-Essen, wie z.B. emeritierte Professorinnen und Professoren ihre Publikationen melden.

Zeitraum der Erfassung

Grundsätzlich können Sie alle Ihre Veröffentlichungen der Universitätsbibliographie melden und so Ihre gesamte persönliche Bibliographie erstellen und pflegen.