Erklärung zur Barrierefreiheit Accessibility declaration

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Universitätsbibliothek Duisburg-Essen (UB) ist bemüht, die Universitätsbibliographie (https://bibliographie.ub.uni-due.de/) im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Universitätsbibliographie ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102, dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) teilweise konform.

Diese Website wird kurzfristig neu gestaltet und überarbeitet. Dies beinhaltet ein neues Layout, das die Barrierefreiheit deutlich verbessern wird. Für die neue Website wird demnächst ein BITV-Test durchgeführt und das Testergebnis an dieser Stelle veröffentlicht.

Diese Erklärung wurde am 28.09.2020 erstellt und zuletzt geprüft.

Kontakt und Feedback

Sie können uns gern Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website mitteilen. Wir sind Ihnen für Hinweise und konkrete Änderungsvorschläge dankbar.

Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Bar­ri­e­re­frei­heit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular.
Per E-Mail erreichen Sie uns unter universitaetsbibliographie.ub [at] uni-due.de.
Unsere Postanschrift lautet:

Universitätsbibliothek Duisburg-Essen
Universitätsstr. 9 - 11
D-45141 Essen

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik de Universitätsbibliographie innerhalb von sechs Wochen von uns keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik
des Landes Nordrhein-Westfalen bei der
Landesbeauftragten für Men­schen mit Be­hin­de­run­gen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf