- LSF ID
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Abstract:
Die Krankenhausvergütung durch DRGs ist auf Versorgungsleistungen (Output) bezogen, nicht auf die Auslastung vorgegebener Kapazitäten (Inputs). Eine Kapazitätsplanung im herkömmlichen Sinn (Bettenplanung) ist daher nicht mehr systemkonform. Sie hat im Übrigen auch keine hinreichende Versorgungsgerechtigkeit geschaffen, wie am Beispiel der heterogenen Betten- und Leistungsverteilung in Sachsen-Anhalt gezeigt wird. Zwischen einer residualen Aufsicht der Länder im Sinne der Daseinsvorsorge einerseits und gestaltenden Verträgen der Kostenträger und Leistungserbringer andererseits ist ein neues Gleichgewicht erforderlich. Die Basis einer leistungsorientierten Rahmenplanung sollten versicherten- und bevölkerungsbezogene Leistungsdichten bilden. Mengen und Struktur der stationären Leistungen werden zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern durch periodisch zu erneuernde strategische Versorgungsverträge und konkretisierende Leistungsverträge vereinbart. Dabei sind stationsersetzende Leistungen anderer Sektoren zu berücksichtigen. Ein bevölkerungsbezogenes Monitoring der Versorgungsleistungen auf Basis von Abrechnungsdaten schließt die gestufte Leistungsplanung zum lernenden System.