- GND
- 111006325
- LSF ID
- 2809
- ORCID
- 0000-0002-7419-3023
- Other
- connected with university
Abstract in German:
Das so genannte Fernunterrichtsschutzgesetz, als Maßnahme zum Verbraucherschutz gedacht, soll verhindern, dass nutzloses Material in betrügerischer Absicht in Umlauf gebracht wird. Aus Sicht des Verbraucherschutzes ein durchaus sinnvolles Anliegen. Im entsprechenden Staatsvertrag werden grundständige Studiengänge mit Abschlüssen von Hochschulen explizit aus der Prüfpflicht ausgeschlossen, wenn kein privatrechtlicher Vertrag entsteht. Nach Interpretation der "Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht" (ZFU) mit Sitz in Köln, deren Aufgabe die Prüfung und Zertifizierung von Fernunterrichtsangeboten in der Aus- und Weiterbildung ist (www.zfu.de), unterliegen aber andere Weiterbildungsangebote von Universitäten sehr wohl der Prüfpflicht. Wer sich ihr entzieht, steht in der Gefahr, durch die ZFU abgemahnt zu werden. Zumindest für den Hochschulsektor erscheint die Prüfpflicht, wie sie durch die ZFU praktiziert wird, alles andere als akzeptabel. Das Prozedere erscheint bürokratisch und überholt, modernere Ansätze etwa aus der Didaktik, der Technologie und der Qualitätssicherung sind in den Verfahren nicht abgebildet. Das - im Übrigen kostenpflichtige - Verfahren der Zertifizierung behindert die Entwicklung internetbasierter Weiterbildung an Hochschulen ganz wesentlich. (HoF/Text auszugsweise übernommen).